Dezember 2017, unpaginiert in den edierten Akten des Vollzugs- und Bewährungsdienst Kanton AE.________(Kanton), Ordner 5). Mit schwereren Gewaltdelikten wie Tötungsdelikten, Einsatz von Schusswaffen, etc. sei eher nicht zu rechnen, wenn auch akut psychotische Menschen bis zu einem gewissen Grad unberechenbar seien in ihrem Erleben. Aus einem Gefühl existenzieller Bedrohung heraus könnten auch schwerere Gewalthandlungen im Sinne einer «Notwehr» (aus Sicht des Beschuldigten) erfolgen (S. 49 des Gutachtens vom 29. Dezember 2017, unpaginiert in den edierten Akten des Vollzugs- und Bewährungsdienst Kanton AE.________(Kanton), Ordner 5).