Mit dem Gutachter ist aufgrund der gestellten Diagnosen davon auszugehen, dass der Beschuldigte auch zukünftig zu unüberlegten, teilweise aggressiven Verhaltensweisen neigen wird. Im Falle des Absetzens der ärztlich verordneten Medikamente und eines neuerlichen Alkoholoder Drogenkonsums dürfte es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer erneuten psychischen Dekompensation mit paranoider Erlebnisverarbeitung und daraus resultierender akuter Selbst- und/oder Fremdgefährdung kommen.