Die Massnahme dauert aber grundsätzlich so lange an, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich eine Zweckerreichung als aussichtslos erweist. Zum Zeitpunkt des Entscheids über die Anordnung muss jedenfalls eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass sich mit der stationären therapeutischen Massnahme innerhalb des Zeitraums von fünf Jahren die Gefahr weiterer Straftaten und damit das Rückfallrisiko deutlich verringern lässt, das heisst sich die Legalprognose entsprechend verbessert, indem eine wesentliche Verbesserung des deliktskausalen schweren psychischen Störungsbildes bewirkt werden kann.