Im Hinblick auf geeignete Institutionen wird im Gutachten festgehalten, in Frage komme z.B. das BA.________ (Abteilung) der AR.________ (Klinik), die forensische Abteilung der BB.________ (Klinik) die Forensische Station der BC.________ (Klinik) oder das BD.________ (Klinik). Konkret empfiehlt der Gutachter, den Beschuldigten erneut in das BA.________ (Abteilung) der AR.________ (Klinik) einzuweisen (pag. 777). 3.2.4. Erfolgsaussichten einer Behandlung inkl. Therapiefähigkeit und -bereitschaft