Es sei zu wiederholten Konsumrückfällen gekommen, erneuter psychotischer Dekompensation und einer gravierenden Zunahme bzgl. der Schwere der vom Beschuldigten ausgehenden Delinquenz. Es habe sich gezeigt, dass eine ambulante Behandlung nicht geeignet sei, den Verlauf der schweren Erkrankung ausreichend zu stabilisieren. Es sei sehr unwahrscheinlich, dass die oben genannten Ziele innerhalb eines ambulanten Rahmens erreicht werden könnten (pag. 777).