Bezüglich des zukünftigen Settings sollte gemäss Gutachter wieder eine enge Einbindung in therapeutische Strukturen und psychosoziale Begleitung etabliert werden. Dabei habe sich in der Vergangenheit eine alleinige Ausrichtung auf eine ambulante Behandlung als nicht ausreichend erwiesen. Im Verlaufe der zurückliegenden Massnahme habe sich die schlechte Behandelbarkeit der Gesamtproblematik bestätigt (langjährige schizoaffektive Störung in Kombination mit der Suchterkrankung). Es sei zu wiederholten Konsumrückfällen gekommen, erneuter psychotischer Dekompensation und einer gravierenden Zunahme bzgl. der Schwere der vom Beschuldigten ausgehenden Delinquenz.