Er müsse sich dann eine neue Wohnung suchen. Das, was passiert sei, sei gewesen, weil er zu wenig Geld gehabt habe, um auszugehen, er nur noch Zuhause gewesen sei und getrunken habe (pag. 1210 Z. 31 ff.). Damit ist er der Meinung, dass – abgesehen von der finanziellen Situation – alles gleich bleiben sollte, wie vor den Ereignissen vom 06.12.2022. Dies macht umso deutlicher, dass eine Massnahme erforderlich ist, um mit dem Beschuldigten an seiner Krankheitseinsicht zu arbeiten. Aufgrund der gestellten Diagnosen und der negativen Erfahrung bzgl. der Vorbehandlungen in einem lockeren Rahmen empfiehlt der Gutachter vorliegend eine stationäre Massnahme gemäss Art. 59