63 StGB, welche durch einen sehr erfahrenen und engagierten forensischen Psychiater durchgeführt worden sei und durch intensive Betreuung durch den Bewährungsdienst und den Beistand ergänzt worden sei, längerfristig nicht ausgereicht habe, um zu einer psychischen Stabilität und zu Deliktfreiheit zu führen. Aufgrund des langen Krankheitsverlaufs von 15 Jahren, der Schwere der Schizophrenieerkrankung mit einer Vielzahl von Rezidiven und einem zunehmenden Residuum, der damit einhergehenden schweren Beeinträchtigung der beruflichen und sozialen Leistungsfähigkeit, der komorbiden Suchterkrankung, des deutlichen Suizidrisikos und dem mit er Schizophrenie