Frau Dr. AZ.________ hielt in ihrer Vorabstellungnahme vom 16.10.2017 fest, während des Klinikaufenthaltes habe sich der Beschuldigte fremdaggressiv und bedrohlich gegenüber Mitpatienten und Personal verhalten und sogar einen Mitpatienten mit Schlägen gegen die Beine, die Arme und den Kopf verletzt. Der Verlauf der letzten Monate habe gezeigt, dass eine ambulante Massnahme nicht ausreiche, um den Exploranden vor weiterem Substanzkonsum, vor psychischen Dekompensationen und vor allem auch vor weiteren