Der Beschuldigte wurde bereits im Jahr 2004 erstmals in der Klinik AT.________(Klinik) stationär behandelt. Zwischen dem 02.05.2004 und dem 16.12.2014 kam es insgesamt zu 16 Klinikaufenthalten (pag. 710). Am 14.11.2014 wurde eine ambulante Massnahme angeordnet. Dann im Juli 2016 kam es für ein paar Tage zu einer notfallmässigen Hospitalisation in der Klinik AT.________(Klinik). Eine weitere längere Hospitalisation in derselben Klinik fand im März 2017 statt. Frau Dr. AZ.