Die Verteidigerin des Beschuldigten hielt dazu anlässlich der Hauptverhandlung fest, im Gutachten sei zu wenig geprüft worden, ob auch mildere Massnahmen möglich seien. Der Beschuldigte habe gemäss dem Führungsbericht vom 23.11.2023 die Medikamente regelmässig eingenommen. Er habe zudem schon wegen der Untersuchungs- und Sicherheitshaft schon eine längere Alkoholabstinenz. Überdies könne eine ambulante Massnahme vom Gericht umgewandelt werden, sofern erforderlich. Wenn man in Betracht ziehe, was für Konsequenzen eine stationäre Massnahme habe, so müsse man mildere Massnahmen ergreifen (pag. 1221).