Drogen konsumiere, wodurch neue Straftaten, wie solche, die ihm aktuell zu Last gelegt würden, zu befürchten seien (pag. 770). Auch ein sog. Verschlechterungsszenario, also dass der Beschuldigte dazu übergehen könnte, im Rahmen erneuter Delinquenz zunehmend Skrupel und Hemmnisse zu verlieren und es zu einer Progredienz der Schwere der von ihm befürchteten Straftaten komme, sei aufgrund der jüngsten Entwicklung und der aktuellen Vorgeschichte nicht ganz unwahrscheinlich (pag. 771). Wie der Gutachter festhält ist aufgrund der gestellten Diagnosen davon auszugehen, dass der Beschuldigte auch zukünftig zu unüberlegten, z.T. aggressiven Verhaltensweisen neigt. Durch das Ab-