Der Gutachter hielt zu den verwendeten Prognose-Instrumenten in seinem Schreiben vom 01.06.2023 fest, er habe ausschliesslich Prognoseinstrumente verwendet, welche eine ausschliessliche Beurteilung per Aktenlage erlauben würde. Auch die, mittels der genannten Prognose-Instrumente erarbeitete Legal- Prognose beschreibe das Rückfallrisiko nicht nur in allgemeiner Form, sondern auf den aktuellen Fall und die aktuellen Tatvorwürfe bezogen (pag. 826). Aus Sicht des Gerichts sind die vom Gutachter getroffenen Aussagen zum Rückfallrisiko nachvollziehbar und zutreffend, so dass darauf abgestellt werden kann.