Aus der dynamischen Risikobeurteilung mit der sog. Basler Liste, dem HCR-20, dem SA- PROF und dem Octagon resultiere ein erhöhtes Risiko, dass der Beschuldigte zukünftig erneut ähnliche Delikte, wie sie ihm aktuell vorgeworfen würden, begehen könnte. Der Gutachter hielt zudem fest, tendenziell zeige die aktuelle Beurteilung eine leichte Verschlechterung der Legalprognose im Vergleich zu den Begutachtungen im Jahr 2015, 2017 oder zuletzt 2020 (pag. 767).