Der Beschuldigte zeige unverändert ein impulsives und unüberlegtes Verhalten. Aus der aktuarischen Risikobeurteilung resultiere ein mittleres Risiko, dass der Beschuldigte zukünftig erneut ähnliche oder noch gravierendere Delikte begehen werde. Aus der dynamischen Risikobeurteilung mit der sog. Basler Liste, dem HCR-20, dem SA- PROF und dem Octagon resultiere ein erhöhtes Risiko, dass der Beschuldigte zukünftig erneut ähnliche Delikte, wie sie ihm aktuell vorgeworfen würden, begehen könnte.