Der Gutachter hält dazu fest, der Beschuldigte erfülle nicht das Konstrukt eines Psychopathen. Er könne beim VRAG-R in die 4. (von 9) Kategorien eingeteilt werden. Für diese Risikokategorie fänden sich in der Originalpopulation der Studie im 5 Jahreszeitraum in 20 Prozent der Fälle erneute (Gewalt- ) Delikte, im 12 Jahreszeitraum seien in 42 Prozent der Fälle Rückfälle zu erwarten. Der bisherige Krankheitsverlauf zeige keine nachhaltig positive Entwicklung. Der Beschuldigte zeige unverändert ein impulsives und unüberlegtes Verhalten.