Zum Zusammenhang zwischen Anlasstat und psychischer Störung hielt der Gutachter fest, es sei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Beschuldigte auch am 06.12.2022 unter dem Einfluss einer akuten paranoiden Psychose, d.h. unter einer krankhaft veränderten Erlebnisverarbeitung gestanden habe. Diese psychotischen Symptome würden einen Realitätsverlust, falsche Überzeugungen (Wahnvorstellungen), Wahrnehmungserfahrungen, die nicht durch andere geteilt würden (Halluzinationen) beinhalten und das seltsame, bizarre Verhalten des