1456 f., S. 70 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 17.2 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien Für den Fall, dass das Gericht von der Schuldunfähigkeit des Beschuldigten ausgehen und eine Massnahme aussprechen sollte, führte Rechtsanwältin C.________ für den Beschuldigten zusammengefasst aus, dass der Verhältnismässigkeitsgrundsatz zu beachten sei. Med.