_ (Kanton) eine Beistandsperson beigeordnet (pag. 1653). Aus der Ernennungsurkunde geht hervor, dass die Beistandsperson den Beschuldigten nicht nur in administrativen oder finanziellen Belangen unterstützen soll, sondern auch bei der Installation einer geeigneten Wohnsituation, in gesundheitlichen Belangen und bei der Organisation einer geeigneten Tagesstruktur. Die Beiordnung macht deutlich, dass der Beschuldigte nach der Aufhebung der ambulanten Massnahme Ende 2021 (vgl. Entscheid des Vollzugsund Bewährungsdienstes AE.________(Kanton) vom 19. November 2021;