Ende 2006 erfolgte eine Verurteilung wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und im 2008 wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst. Ab August 2017 fiel der Beschuldigte zunehmend durch impulsiv-aggressives Verhalten auf. Während Klinikaufenthalten kam es zu intramuraler Gewalt und anschliessender Verhaftung. Mit Entscheid vom 21. Juni 2022, mithin sechs Monate vor den vorliegend zu beurteilenden Taten, wurde dem Beschuldigten von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB AY.________ (Kanton) eine Beistandsperson beigeordnet (pag.