(Klinik) vom 19. Oktober 2020 eine eindrückliche Delinquenzanamnese sowie eine persönliche und soziale Anamnese wieder (vgl. S. 3 f. des Austrittberichts der AR.________ (Klinik) vom 19. Oktober 2020, unpaginiert in den edierten Akten des Vollzugs- und Bewährungsdienst Kanton AE.________(Kanton), Ordner 3/5), die insgesamt eine deutliche Verschlechterung dokumentieren. Der Beschuldigte wurde ab 2004 wiederholt wegen verschiedener Delikte verurteilt und im gleichen Jahr erstmals stationär-psychiatrisch behandelt. Ende 2006 erfolgte eine Verurteilung wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und im 2008 wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst.