45 sich bei der von ihm behändigten Jacke um seine eigene Jacke gehandelt habe. Dies ändert jedoch nichts an der Schlüssigkeit des Gutachtens und vermag dieses nicht in Frage zu stellen. Die vom Beschuldigten geschilderten Gedanken, namentlich die Todesangst, sowie sein entsprechendes, extremes Verhalten sind alles andere als rational erklärbar und erscheinen vielmehr von einer akuten paranoiden Psychose getrieben gewesen zu sein, wie sie in anderen, zeitnahen medizinischen Berichten ebenfalls festgestellt wurde. Dasselbe gilt hinsichtlich der Polizisten im Patrouillenfahrzeug.