Es fällt denn auch ganz allgemein auf, dass der Beschuldigte jeweils versuchte, sein Verhalten und seine Äusserungen, die als psychotische Symptome gedeutet werden können, anderweitig zu erklären und darzulegen, weshalb die daraus gezogenen Schlüsse in den Gutachten und Berichten falsch seien. Gerade im Zusammenhang mit dem Hören von Stimmen dürften seine Aussagen denn auch jeweils offener und ehrlicher ausgefallen sein, wenn er sich in einem gesundheitlich schlechten Zustand befunden hat. In diesen Momenten dürfte der Beschuldigte weniger darum bedacht gewesen sein, seine Aussagen so zu wählen, dass sie sich vermeintlich zu seinen Gunsten auswirken.