Sodann ist nicht davon auszugehen, dass im Führungsbericht das Hören von Stimmen erwähnt worden wäre, hätte es sich dabei lediglich um eine Aussage des Beschuldigten bzgl. Herumschreien von Mitinsassen auf den Korridoren gehandelt. Es fällt denn auch ganz allgemein auf, dass der Beschuldigte jeweils versuchte, sein Verhalten und seine Äusserungen, die als psychotische Symptome gedeutet werden können, anderweitig zu erklären und darzulegen, weshalb die daraus gezogenen Schlüsse in den Gutachten und Berichten falsch seien.