Wegen des Stimmenhörens und des Misstrauens wurde eine Therapie mit Olanzapin eingeleitet […]» (pag. 417 f.). Im oberinstanzlich edierten Führungsbericht des Regionalgefängnis O.________(Ortschaft) vom 20. September 2024 wurde sodann festgehalten, dass der Beschuldigte gegen Ende seines Aufenthalts zunehmend verwirrt gewesen sei. Er sei nicht mehr in der Lage gewesen, in seiner Zelle Ordnung zu halten. Der Beschuldigte höre nach seinen eigenen Aussagen Stimmen in seinem Kopf. Ein Gespräch zu führen sei zunehmend schwierig geworden, da er seine Gedanken nicht mehr habe ordnen können. Diese Ereignisse hätten schlussendlich zu einer Verlegung in die Bewachungsstation des AW.