43 schuldigte sich im Verlauf des Verfahrens von seinen anfänglichen Schilderungen distanzierte. Es ist ferner mehrfach aktenkundig, dass der Beschuldigte während der fraglichen Zeit imperative Stimmen hörte, die ihm sagten, was er zu tun hat. So ist unter anderem im Überweisungsschreiben des Spitals AU.________(Spital) vom 2. Dezember 2022 folgendes ausgeführt: «Notfallmässige Zuweisung mittels Rettungsdienst bei akuter Suizidalität und imperativen Stimmen. [...] Im Verlauf zeigte sich, dass der Patient ausgeprägte imperative Stimmen wahrnahm.