282) bzw. er habe sich gedacht, er könne sich der Polizei als Drogendealer stellen, damit er gegebenenfalls einige Tage in Haft käme (pag. 66 Z. 29 f.) – erklärte der Beschuldigte in der Berufungsverhandlung mit dem Kokainkonsum. Er glaube, er habe Paranoia bekommen, und von da an wisse er nichts mehr bis zum Dienstag, den 6. Dezember 2022 (pag. 1748 Z. 41 f. und Z. 45 ff.). Ob es sich bei der Begegnung mit den Rockern um eine tatsächliche Begebenheit handelt, kann nach Ansicht der Kammer offenbleiben.