und Z. 29 f.). Diese relativierenden Aussagen sind insofern bemerkenswert, als er zuvor wiederholt angegeben bzw. handschriftlich ausgeführt hatte, dass die Rocker auf dem Bahnsteig auf ihn zugekommen seien, der eine einen Dolch in der Hand gehabt und der andere ihn mit dem Tod bedroht habe (pag. 59 f.; pag. 66 Z. 25 ff.; pag. 339 ff.; pag. 1107; vgl. auch pag. 1206 Z. 17 ff.). Seinen damaligen Gemütszustand – so hatte er sich am 5. Dezember 2022 bei der Polizei gemeldet und angegeben, er wolle diverse Delikte gestehen bzw. besprechen (vgl. pag. 282) bzw. er habe sich gedacht, er könne sich der Polizei als Drogendealer stellen, damit er gegebenenfalls einige Tage in Haft käme (pag.