Obwohl er sich wiederholt in psychiatrischen Institutionen befunden und seine diesbezüglichen Erfahrungen als schlimm bezeichnet hat, vermögen letztere nach Ansicht der Kammer keine derart extreme Reaktion, wie es der Beschuldigte gezeigt und beschrieben hat (Todesangst, Betreten der Autobahn, Anhalten und Entwenden eines Autos, «Raserfahrt» und absichtliche Kollision mit dem Patrouillenfahrzeug), rational zu erklären. Vielmehr wäre diesfalls zu erwarten, dass sich die flüchtende Person möglichst unauffällig verhält, untertaucht oder einen Weg sucht, sich unentdeckt fortzubewegen.