Mehrmals habe er auch gemeint, das beste wäre der Tod und habe nach einer Di- gnitas-Anmeldung oder einem Gifttrank verlangt. Auch die Möglichkeit, sich in den Kopf zu schiessen, habe er genannt und ausgeführt, er sei nicht normal im Kopf. Auch das weitere Verhalten bzw. die vom Beschuldigten geschilderten Gedanken scheinen wenig nachvollziehbar (Entreissen der Jacke, Anhalten der Autos, Flucht nach S.________(Land), Kollision mit der Polizei) und zeigen, in welch schlechtem Zustand sich der Beschuldigte am 05./06.12.2022 befunden haben muss.