Betreffend die Feststellungen des Gutachtes zur Frage der Schuldfähigkeit des Beschuldigten und die daran geäusserte Kritik der Verteidigung führte die Vorinstanz was folgt aus (pag. 1452 f., S. 66 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1455 f., S. 69 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): 3. Feststellungen des Gutachters / Kritik durch die Verteidigung