Weiter hält med. pract. H.________ fest, die vorliegenden Berichte würde alle ein ähnliches Zustandsbild zeichnen und kämen übereinstimmend zu einer sehr ähnlichen diagnostischen Einschätzung. Aufgrund dieser umfangreichen, lückenlosen und widerspruchsfreien Aktenlage erscheine es aus gutachterlicher Sicht verantwortbar im vorliegenden Fall ein Aktengutachten zu erstellen (pag. 825). Dies bestätigte er sinngemäss in seinem Schreiben vom 02.11.2023 (pag. 1157).