33 16. Beurteilung der Schuldfähigkeit 16.1 Rechtliche Grundlagen Gemäss Art. 19 Abs. 1 StGB ist der Täter nicht strafbar, wenn er zur Zeit der Tat nicht fähig war, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder gemäss dieser Einsicht zu handeln. 16.2 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien Rechtsanwältin C.________ brachte oberinstanzlich für den Beschuldigten vor, die Schuldunfähigkeit sei nicht erstellt. Zur Begründung führte sie zusammengefasst aus, die Vorinstanz habe sich bei ihrem Urteil auf das Gutachten von med. pract. H.________ gestützt.