32 15.5.4 Sachbeschädigung Wie das Beweisverfahren ergeben hat, fuhr der Beschuldigte mit voller Fahrt und ohne abzubremsen gezielt in das Patrouillenfahrzeug der Polizei. Dadurch verursachte er sowohl am Y.________(Marke) als auch am Patrouillenfahrzeug einen Sachschaden. Der Totalschaden des Patrouillenfahrzeugs V.________ wurde von der AN.________ (Versicherung) mit CHF 20'491.00 beziffert, womit es sich nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung um einen grossen Sachschaden i.S.v. Art. 144 Abs. 3 aStGB handelt.