Damit hat er diese während einer Amtshandlung tätlich angegriffen. Der Beschuldigte befand sich auf der Flucht und war sich bewusst, dass das Patrouillenfahrzeug V.________ seinetwegen auf der Autobahn fährt und er zum Anhalten gebracht werden sollte. Der Beschuldigte fuhr mit diesem Wissen absichtlich in das Patrouillenfahrzeug V.________, womit er bewusst Gewalt gegen die Polizisten anwandte. Entgegen der Vorinstanz handelte der Beschuldigte folglich mit direktem Vorsatz. Rechtfertigungsgründe sind keine ersichtlich.