Versuchte vorsätzliche schwere Körperverletzung Entsprechend dem Beweisergebnis sah der Beschuldigte das vor ihm fahrende Patrouillenfahrzeug V.________, steuerte in der Folge den Y.________(Marke) absichtlich in voller Fahrt und ohne abzubremsen auf das Patrouillenfahrzeug V.________ zu und wollte dadurch eine Kollision bzw. einen Selbstunfall verursachen. Mit der Vorinstanz erachtet es auch die Kammer als nicht rechtsgenüglich erstellt, dass die Strafklägerin 1 infolge der Kollision ein gravierendes Schleudertrauma erlitt und infolgedessen längere Zeit arbeitsunfähig war.