29 Ebenfalls wusste er, dass er durch sein Handeln sowohl das von ihm gelenkte Fahrzeug als auch das Patrouillenfahrzeug V.________ beschädigen würde. Es handelte sich hierbei um eine unausweichliche Folge seines eigentlichen Handlungsziels. Als stimmig und glaubhaft erachtet die Kammer die konstante Aussage des Beschuldigten, wonach er bereits im T.________(Klinik) und während der anschliessenden Fahrt auf der Autobahn Todesangst hatte.