Hätte er flüchten wollen, hätte er abbremsen und sich vom vor ihm auf der Autobahn fahrenden Polizeifahrzeug entfernen können. Stattdessen fuhr der Beschuldigte auf das Patrouillenfahrzeug zu und in dieses hinein. Auf den Videoaufnahmen ist ersichtlich, dass der Beschuldigte während seiner Fahrt auf der Autobahn in Richtung Z.________ (Ortschaft) durchaus in der Lage war, adäquat auf den Verkehr zu reagieren. So bremste er teilweise ab und führte Überholmanöver durch. Auch dieser Umstand ist als Indiz für das absichtliche und zielgerichtete Handeln des Beschuldigten zu werten. Ebenfalls aktenkundig ist die Wucht des Aufpralls: Das Patrouillenfahrzeug V._____