Frontal von hinten. [...] der Y.________(Marke) war aber deutlich schneller. [...] Da [gemeint beim Y.________(Marke)] habe ich keine Bremslichter gesehen. [...] Es kam mir nicht wie ein Unfall vor... ‹äxtra›. [...] Er hat Gas gegeben, bevor er in das Polizeiauto gefahren ist. Er hätte auch die Möglichkeit gehabt, das Polizeiauto rechts oder links zu überholen oder abzubremsen.» (pag. 305 Z. 131 ff.). In Übereinstimmung mit den Feststellungen des Unfalldienstes sowie den Aussagen der Polizisten stützen somit auch die Angaben der bei den Vorkommnissen anwesenden Zeugen den Schluss, dass der Beschuldigte sein Fahrzeug beschleunigt hat und bewusst in das Patrouillenfahrzeug V.__