_ erfolgt, womit das erste Szenario verbleibt. Für eine grosse Wucht bzw. eine hohe Geschwindigkeit, mit der der Beschuldigte in das Patrouillenfahrzeug V.________ gefahren sein muss, sprechen ebenfalls die von der Vorinstanz zitierten Aussagen von Q.________. Er beschrieb das Geschehen rund um die Kollision wie folgt: «Dann ging es schnell, er gab Gas und das Nächste, was ich sah war, dass ‹är ids Polizeifahrzüüg isch inegfahre›. Meiner Meinung nach mit hoher Geschwindigkeit.» (pag. 303 Z. 55 ff.) und «Er hat dann meiner Meinung nach ziemlich beschleunigt bis er dann in das Polizeifahrzeug gefahren ist. [...] Frontal von hinten.