zu Protokoll: «Für uns gibt es zwei Szenarien. Das einte ist, dass der Y.________(Marke) irgendwie den Streifenwagen abschiessen wollte aus welchem Grund auch immer. Das zweite ist, dass der Streifenwagen den Y.________(Marke) in irgendeiner Weise stoppen wollte, dass der Streifenwagen auf die Bremse ging und den Y.________(Marke) ausbremsen wollte. Aber aus meiner Position konnte ich das nicht sehen. Ich habe mich nicht auf die Bremslichter geachtet.» (pag. 310 Z. 122 ff.). Gemäss den objektiven Beweismitteln ist keine Bremsung durch das Patrouillenfahrzeug V.________ erfolgt, womit das erste Szenario verbleibt.