Die Aussagen der betroffenen Polizisten, wonach ein schwarzes Fahrzeug (gemeint das vom Beschuldigten gelenkte Fahrzeug) entgegen der Fahrtrichtung rechts neben ihnen vorbeigeschlittert sei, veranschaulicht das hohe Tempo, das das Fahrzeug des Beschuldigten gehabt haben muss. Trotz der Kollision in das Heck des Polizeifahrzeugs und der dadurch bewirkten Beschleunigung desselben um 18 km/h schlitterte das Fahrzeug des Beschuldigten noch rechts daran vorbei und verfügte insofern über eine beachtliche Restenergie. Betreffend den möglichen Grund für die Kollision gab R.________ zu Protokoll: «Für uns gibt es zwei Szenarien.