Da dem Gericht folglich weder ein Arztzeugnis noch andere medizinische Unterlagen vorliegen, welche die genauen Verletzungen der Strafklägerin dokumentieren, erachtet es das Gericht nicht als erwiesen, dass die Strafklägerin 1 ein gravierendes Schleudertrauma erlitt und infolgedessen seit fast einem Jahr arbeitsunfähig war. 2.2.3. Zur Höhe des Schadens K.________ und AL.________ Weiter stellt sich noch die Frage nach der Höhe des Schadens K.________ und des Kantons Bern.