Anlässlich der Hauptverhandlung führte Rechtsanwalt Dr. E.________ aus, der Vorfall sei für die Strafklägerin sehr einschneidend gewesen, sie könne auch über ein Jahr nach dem Vorfall nicht arbeiten. Zudem könne sie nie mehr als Polizistin arbeiten. Den von ihm sodann eingereichten Arbeitsunfähigkeitszeugnissen ist lediglich zu entnehmen, dass D.________ (mit einem kurzen Unterbruch) bis Ende 2023 krank geschrieben war, nicht jedoch weshalb. Rechtsanwalt Dr. E.________ führte dazu aus, es gehe um ein Schleudertrauma, die Arbeitsunfähigkeit sei auf die Kollision zurück zu führen (pag. 1204).