In seinem Schreiben vom 21.09.2023 hielt der Beschuldigte sodann fest, er habe rechts überholt und da er das Fahrzeug nicht beherrscht habe, sei er in den Streifenwagen geprallt, als er gedacht habe, dass er einen Selbstunfall machen sollte, damit die ganze «Scheisse» vorbei wäre. Hier behauptet er folglich einerseits, dass er das Fahrzeug nicht beherrscht habe, räumt gleichzeitig aber auch ein, dass er gedacht habe, dass er einen Selbstunfall machen sollte.