Der Zeuge Q.________ gab damit übereinstimmend an, der Y.________(Marke) habe beschleunigt, bis er in das Polizeiauto gefahren sei. Der Y.________(Marke) sei deutlich schneller gewesen als das Polizeifahrzeug. Weiter hielt der Zeuge fest, es sei ihm nicht wie ein Unfall vorgekommen, sondern so, als hätte es der Beschuldigte mit Absicht gemacht. Dies, weil der Beschuldigte Gas gegeben habe, bevor er in das Polizeiauto gefahren 24 sei. Zudem hätte dieser auch die Möglichkeit gehabt, das Polizeiauto rechts oder links zu überholen oder abzubremsen.