Zu der daran anschliessenden Frage, ob der Beschuldigte den Y.________(Marke) in voller Fahrt absichtlich auf das Patrouillenfahrzeug V.________ zugesteuert hat, kann zunächst einmal auf die Fahrdatenauswertung verwiesen werden. Dieser ist zu entnehmen, dass das Polizeifahrzeug aufgrund der Kollision von 90 km/h aufgrund der Kollision [sic] auf rund 108 km/h und damit um fast 20 km/h beschleunigt worden ist. Wie bereits weiter oben ausgeführt, belegt dies, dass der Beschuldigte deutlich schneller fuhr als die Polizei. Diese Beschleunigung zeigt zudem auch die Wucht mit welcher der Beschuldigte in die Polizei hineinfuhr. Der Zeuge Q.__