Schliesslich gab damit übereinstimmend auch der Zeuge R.________ an, der Y.________(Marke) sei schräg nach links gefahren und sei dann mit dem Streifenwagen kollidiert. Er sei in das Heck des Streifenwagens gefahren. Der Beschuldigte selbst führte zum Ablauf der Kollision sinngemäss aus, er glaube, dass er seitwärts in das Polizeiauto gefahren sei. Er habe das Fahrzeug gesehen, nicht mehr wegschauen können, habe irgendwie noch geschwenkt und dann habe es geknallt (zur Würdigung der Aussagen des Beschuldigten wird auf die Ausführungen sogleich verwiesen).