Mit der absichtlich herbeigeführten Kollision auf Höhe ________ nahm A.________ eine lebensgefährliche Verletzung von F.________ und D.________ im Fahrzeug V.________ mindestens in Kauf, wodurch er eine versuchte vorsätzliche schwere Körperverletzung, eventuell eine Gefährdung des Lebens beging, in Idealkonkurrenz sodann Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und Sachbeschädigung mit grossem Schaden (an den Fahrzeugen Y.________(Marke) und Patrouillenfahrzeug V.________, welche beide Totalschaden erlitten).