14.3 Erstellter Sachverhalt Der zweite Sachverhaltsabschnitt gemäss Antrag auf Anordnung einer Massnahme vom 31. Juli 2023 ist nach dem Gesagten – soweit dieser noch Gegenstand des oberinstanzlichen Verfahrens bildet – ebenfalls als erstellt zu betrachten. 14.4 Rechtliche Würdigung 14.4.1 Theoretische Grundlagen Für die rechtlichen Grundlagen wird vollumfänglich auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 1437 ff., S. 51 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).